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Orientierende Untersuchung von zwei Bohrschlammgrubenverdachtsflächen

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  • Beschreibung
Beschreibung

AUFTRAGGEBER:
LK ROTENBURG (WÜMME)

STANDORT:
DEUTSCHLAND

BAUBEGINN:
2018

BAUENDE (PLAN):
2019

GESCHÄFTSBEREICH:
UMWELT- UND GEOTECHNIK

NIEDERLASSUNG:
HANNOVER

Im Landkreises Rotenburg (Wümme) sind ehemalige Bohrschlammgruben bzw. Bohrschlammgrubenverdachtsflächen bekannt. Die M&P Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Orientierenden Untersuchung (OU) auf den Verdachtsflächen Deepen und Scheeßel Z1 beauftragt.

Die Bohrschlammgrubenverdachtsfläche Deepen befindet sich ca. 2,3 km nördlich des Ortskerns von Hemslingen, Samtgemeinde Bothel, Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Fläche ist Bestandteil des Hemslinger Moores. In den sechs KRB, die im nördlichen Teil der Verdachtsfläche abgeteuft wurden, war der Boden sensorisch unauffällig. In einer KRB wurde unterhalb des Oberbodens eine etwa 0,10 m mächtige, braune, tonige Schluffschicht angetroffen. Es wurden zwei Grundwasserproben im Abstrom der Verdachtsfläche entnommen. Die chemischen Analysen ergaben keine nennenswerten Schadstoffgehalte für den Oberboden und das Grundwasser. Jedoch wurden in der Schluffschicht erhöhte Gehalte an langkettigen MKW und Chlorid nachgewiesen.

Somit hat sich das Vorhandensein von Bohrschlamm im Untersuchungsgebiet in einer Bohrung bestätigt. Es wird empfohlen die Bohrschlammablagerungen im Rahmen einer ergänzenden OU räumlich einzugrenzen und eine Grundwasserprobe innerhalb der Ablagerungen zu entnehmen, um das Gefährdungspotential abschließend bewerten zu können.

Die Verdachtsfläche Scheeßel Z1 befindet sich ca. 1 km westlich des Ortskerns von Hemslingen. Es wurden fünf KRB bis max. 7 m Tiefe abgeteuft. In drei der KRB wurde unterhalb von Hausmüllablagerungen Bohrschlamm erbohrt, der stark sensorisch auffällig war (aromatischer Geruch). Der Bohrschlamm liegt in Tiefen zwischen 2,90 und 4,35 m u. GOK. Die Analysen bestätigen, dass das Material deutlich mit MKW und BTEX verunreinigt ist. Die Schadstoffgehalte liegen deutlich über der Maßnahmenschwelle. Das Grundwasser steht in einer Tiefe von ca. 10 m u. GOK an. Es wurde im Anstrom und im Abstrom der Verdachtsfläche untersucht. Jedoch konnten keine Schadstoffkonzentrationen nachgewiesen werden, die auf die Bohrschlammablagerungen zurückzuführen wären. Die Oberflächenemission im Bereich der Bohrschlammablagerungen wurde mit Hilfe einer Lemberger Box gemessen. Schadstoffe der BTEX-Gruppe konnten nachgewiesen werden, jedoch nur in geringen Gehalten. Durch die Verdünnung der Schadstoffe in der Atmosphäre ist zu erwarten, dass die Gehalte in der Umgebungsluft deutlich unter der Nachweisgrenze liegen. Es fällt auf, dass die Gehalte an Toluol im Grundwasser und in der Oberflächenemission deutlich höher sind als im Bohrschlamm. Toluol kann auch landwirtschaftlicher Herkunft sein.

Insgesamt hat sich der Verdacht bestätigt, dass auf der Bohrschlammgrubenverdachtsfläche Scheeßel Z1 kontaminierter Bohrschlamm vorhanden ist. Eine Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit besteht jedoch nicht. Um die Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser durch den Bohrschlamm abschließend bewerten zu können, wird empfohlen, drei Qualitätsmessstellen zu errichten und im Rahmen eines Monitorings zu beproben. Neben den Verdachtsstoffen für Bohrschlammgruben sollten auch landwirtschaftliche Parameter untersucht werden. Weiterhin sollten Bodenluftmessungen sowohl im Bereich der Bohrschlammablagerungen als auch außerhalb der Verdachtsfläche durchgeführt werden. Ziel der weiterführenden Untersuchungen ist es, im Grundwasser und in der Bodenluft zwischen Toluol aus Bohrschlämmen und Toluol aus landwirtschaftlicher Herkunft zu unterscheiden. Erst dann ist eine abschließende Beurteilung des Gefährdungspotentials der Bohrschlammgrube möglich.

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