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„Wunderline“ -Deutsche Bahn AG setzt mit Hilfe von Mull und Partner neue gesetzliche Rahmenbedingungen zum Bodenschutz um

Die Deutsche Bahn plant den Ausbau der Strecke zwischen Groningen (Niederlande) und Bremen. Diese ca. 173 Kilometer lange Strecke– auch „Wunderline“ genannt – verbindet Norddeutschland mit dem Norden der Niederlande, wobei sich hiervon ca. 124 Kilometer auf deutscher Seite befinden. Der geplante Streckenausbau soll eine schnellere und komfortablere Verbindung zwischen den beiden Städten Bremen und Groningen mit einer deutlichen Verringerung der Fahrzeit ermöglichen.

Die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Standort Osnabrück, hat den Zuschlag für die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) des ersten Bauabschnittes erhalten. Die erste Baustufe ist in insgesamt drei Planfeststellungsabschnitte unterteilt (siehe Abbildung 1) und umfasst die beiden Strecken 1575 und 2931 mit einem Verlauf von der niederländischen Grenze über die Ortschaften Bunde, Weener bis hin nach Ihrhove. Die Baumaßnahmen (inkl. Vor- und Nachbereitungen) des ersten Bauabschnittes werden im Zeitraum von Herbst 2023 bis voraussichtlich Ende 2024 realisiert.

Mit der Mantelverordnung, die am 01.08.2023 in Kraft trifft, kann die zuständige Behörde bei Vorhaben, bei denen auf einer Fläche von mehr als 3 000 Quadratmetern u.a. Materialien auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht werden, nach § 4 der BBodSchV die Beauftragung einer bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639 im Einzelfall verlangen. Damit setzt die Deutsche Bahn AG bei der Ausbaustrecke „Wunderline“ die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Bodenschutz um.

Die Bodenkundliche Baubegleitung hat das übergeordnete Ziel, die (natürlichen) Bodenfunktionen gemäß BBodSchV nachhaltig zu sichern bzw. nach Bauende diese wieder herzustellen. Damit die Baufirmen die Bodenschutzmaßnahmen vor Ort umsetzen können, erfolgt durch uns als BBB die Erstellung eines Baustellenmerkblattes inklusive einer Einweisung in die erforderlichen Bodenschutzmaßnahmen. Während der Bauphase werden regelmäßige Baustellenbegehungen durchgeführt.  Im Zuge dieser erfolgt fortlaufend eine Prüfung, ob die Ziele zum Bodenschutz erreicht werden oder ggf. weitere Maßnahmen zu verifizieren sind. Im Anschluss an die Baumaßnahme werden die in Anspruch genommenen Flächen in Abstimmung mit der Bodenkundlichen Baubegleitung wiederhergestellt und rekultiviert. Zusätzlich zur bodenkundlichen Begleitung während der Bauphase sind zu Beginn sowie im Anschluss an die Baumaßnahmen Untersuchungen zur Erfassung des chemischen und physikalischen Bodenzustandes durchzuführen. Die Untersuchungen geben neben den Erkenntnissen zum Zustand vor und nach den Baumaßnahmen gleichzeitig vertiefende Informationen zum Bodenaufbau, um die Bodenschutzmaßnahmen bei Bedarf weiter konkretisieren zu können.

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